
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) gilt seit dem 1. Oktober 2009. Der schon 2007 eingeführte Energieausweis ist weiterhin erforderlich. Er gibt Auskunft über die Energieeffizienz und über mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes und beantwortet folgende Fragen:
Der Energieausweis macht den Energiebedarf von Wohngebäuden vergleichbar und muss künftig bei einer Neuvermietung bzw. dem Verkauf einer Immobilie vorgelegt werden. Häuser und Wohnungen, denen der Energieausweis eine gute Energieeffizienz bescheinigt, sind daher künftig besser zu vermieten bzw. zu verkaufen.